Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen
Melonen-Patent für Monsanto
Problematisch an der Patentierung ist, dass mit dem Saatgut nicht weitergezüchtet werden darf. Das Recht auf die genetischen Ressourcen liegt also beim Patentinhaber. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 18. Mai berichtet, äusserte sich die Firma Monsanto bislang nicht zum konkreten Fall. Ein Sprecher des Konzerns habe aber darauf hingewiesen, dass bei der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts jederzeit Einspruch gegen erteilte Patente erhoben werden könne. Die Kammer werde dann über die Rechtmäßigkeit der Schutzrechte entscheiden.
Um Patente wie diese in Zukunft zu verhindern, hat die Koalition “No patents on seeds” einen Aufruf gestartet, den bereits 15.000 Menschen unterzeichnet haben. Sie fordern in einem offenen Brief eine Änderung des europäischen Patentrechts, damit eine Patentierung von Tieren, Pflanzen und daraus gewonnenen Lebensmitteln verhindert wird.
» Pressemitteilung von “No patents on seeds”
» Unterzeichnen Sie den offenen Brief von “No patents on seeds” an die Europäische Kommission


Wie sich Patente auf Pflanzen auswirken …
Informationen zur Studie
Durch GVO bereits bedrohte Kulturpflanzen:

Tomaten
Bis 2003 gab die Universität von California Davis versehentlich gentechnisch verunreinigte Saatgut-Proben weiter.
