Gentechnikfreie Regionen mit EU-Recht vereinbar
Neues Rechtsgutachten stärkt Bewegung der GVO-freien Regionen
Die wichtigsten Aspekte des Gutachtens sind: Die Festlegung naturschutzrechtlicher Anforderungen in solchen Gebieten ist nach EU-Recht den Mitgliedstaaten überlassen. Der Bundesgesetzgeber kann durch Änderung des Gentechnikgesetzes die Festsetzung verbindlicher gentechnikfreier Gebiete zum Schutz benachbarter Betriebe vor Verunreinigungen durch GVO ermöglichen (Koexistenz). Notwendig sind dafür entsprechende Änderung des nationalen Gentechnik-Gesetzes. Grundstücksbesitzer haben das Recht, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten.
» FR-Artikel zum Thema
» Stärkung gentechnikfreier Regionen – das Rechtsgutachen


Wie sich Patente auf Pflanzen auswirken …
Informationen zur Studie
Durch GVO bereits bedrohte Kulturpflanzen:

Mangold
Durch Gentech-Zuckerrüben direkt bedroht, da er vom Wind bestäubt wird und sie sich kreuzen können.
