Gentechnikfreie Regionen mit EU-Recht vereinbar

Neues Rechtsgutachten stärkt Bewegung der GVO-freien Regionen

Die wichtigsten Aspekte des Gutachtens sind: Die Festlegung naturschutzrechtlicher Anforderungen in solchen Gebieten ist nach EU-Recht den Mitgliedstaaten überlassen. Der Bundesgesetzgeber kann durch Änderung des Gentechnikgesetzes die Festsetzung verbindlicher gentechnikfreier Gebiete zum Schutz benachbarter Betriebe vor Verunreinigungen durch GVO ermöglichen (Koexistenz). Notwendig sind dafür entsprechende Änderung des nationalen Gentechnik-Gesetzes. Grundstücksbesitzer haben das Recht, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten.

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» Stärkung gentechnikfreier Regionen – das Rechtsgutachen



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Kein Patent auf Leben - Studie /klein
 

Wie sich Patente auf Pflanzen auswirken …
Informationen zur Studie

Durch GVO bereits bedrohte Kulturpflanzen:

Mangold

Mangold

Durch Gentech-Zuckerrüben direkt bedroht, da er vom Wind bestäubt wird und sie sich kreuzen können.