Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie
Pelargonium-Patent widerrufen
Der Evangelische Entwicklungsdienst (eed), der die Organisationen unterstützt, wertet dies als großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie. „Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren“, kommentiert Mariam Mayet vom African Center for Biosafety (ACB) die Entscheidung. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Einspruchsabteilung war die fehlende Erfindungshöhe. Das heißt, bei dem Patent des Pharmaunternehmens zur Extraktion der Wirkstoffe aus der südafrikanischen Pelargonium-Wurzel handelt es sich nach Auffassung der Einspruchsabteilung nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde. Der eventuelle Verstoß gegen die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt war nicht entscheidend. Die Firma Schwabe will nun Beschwerde einreichen. Solange darüber nicht entschieden ist, bleibt das Patent in Kraft.
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Bis 2003 gab die Universität von California Davis versehentlich gentechnisch verunreinigte Saatgut-Proben weiter.
