Wegweisendes Urteil
EU-Gerichtshof: Honig muss frei von Gentechnik-Pollen sein
6.9.2011: Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden. Selbst geringste Spuren genmanipulierter Organismen in Honig führen dazu, dass er dem europäischen Gentechnikrecht unterliegt und ohne Sonderzulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden darf.
Ein deutscher Imker hatte auf Entschädigung geklagt, nachdem er in seinem Honig GV-Pollen festgestellt hatte. Aus der Feststellung des EuGH lässt sich der Anspruch auf Schadensersatz für die ungewollte Verunreinigung seines Honigs mit GV-Pollen ableiten. Anspruch auf Schutz vor Gentechnik oder Schadensersatz hatten ImkerInnen bislang nicht – ähnlich wie SaatguterzeugerInnen. Somit stellt sich die Frage, wie weitreichend das Urteil sein kann und ob es Wirkung für SaatguterzeugerInnen, Bauern und Bäuerinnen hat, wenn deren Kulturen ungewollten GV-Kontaminationen ausgesetzt sind.
Durch GVO bereits bedrohte Kulturpflanzen:

Paprika
Versuche mit Gentech-Paprika sind aus den USA und China bekannt.
